Ich arbeite als klinische Neuropsychologin (GNP) – mit über 20 Jahren Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dennoch kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, da ich keine formale Kassenzulassung habe.
Qualifikation meines Teams
Alle Mitarbeiter:innen in meinen Praxen verfügen über eine fundierte Ausbildung in der klinischen Neuropsychologie. Alle bringen mehrjährige Praxiserfahrung in der neuropsychologischen Diagnostik und Therapie mit. Einige haben ihre Weiterbildung bereits abgeschlossen, andere befinden sich in der letzten Phase der Qualifikation – oft fehlt lediglich die abschließende Prüfung. Zusätzlich absolvieren einige Kolleg:innen derzeit die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in, wodurch sie ihr Fachwissen um tiefenpsychologische, verhaltenstherapeutische oder systemische Kompetenzen erweitern. Viele waren zuvor über längere Zeit im stationären Bereich tätig, beispielsweise in neurologischen Rehabilitationskliniken oder psychiatrischen Einrichtungen. Diese Erfahrung ist besonders wertvoll, da sie ein tiefes Verständnis für komplexe neurologische Störungsbilder vermittelt und die Zusammenarbeit mit interdisziplinären Teams geschult hat. Gleichzeitig bringt sie eine hohe diagnostische Sicherheit und klare, alltagsnahe Therapiefokussierung in die ambulante Arbeit mit ein. Darüber hinaus arbeiten in zwei Standorten – sowohl in unserer Praxis im Bremer Viertel als auch in Oldenburg – approbierte Psychotherapeut:innen, die das neuropsychologische Angebot gezielt ergänzen. So können wir betroffene Patient:innen nach einer Hirnschädigung umfassend begleiten – sowohl im kognitiven Bereich als auch bei psychischen Belastungen wie Depression, Angst oder Anpassungsstörungen.
Auch im administrativen Bereich sind wir hervorragend aufgestellt: In unserem Büro arbeiten zwei engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen, die mit großem Fachverständnis und viel Erfahrung für eine verlässliche Erreichbarkeit sorgen. Sie beantworten Ihre Fragen freundlich und kompetent – und verfügen selbst über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Neuropsychologie. Damit gewährleisten wir nicht nur eine professionelle Organisation, sondern auch eine fachlich fundierte erste Ansprechstelle für Patient:innen und Zuweisende.
Mein gesamtes Team arbeitet auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Standards, nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil und wird eng begleitet und supervidiert. Die hohe Qualität unserer Arbeit sichern wir unabhängig davon, ob eine formale Kassenzulassung vorliegt.
Arbeitsunfall und Berufsgenossenschaft
Ein erheblicher Teil unserer Patient:innen kommt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu uns – etwa infolge eines Sturzes, einer Kopfverletzung, eines Verkehrsunfalls oder berufsbedingter psychischer Belastungen. In solchen Fällen übernehmen in der Regel die zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen die Kosten für die neuropsychologische Behandlung. Das betrifft sowohl die Diagnostik als auch die anschließende Therapie und die begleitende Rückmeldung an Ärzt:innen, Betriebe oder andere Reha-Beteiligte. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen und sind mit den Abläufen und Anforderungen vertraut. Wir stehen in engem Austausch mit D-Ärzt:innen, Reha-Manager:innen und anderen Fachstellen, um eine gut koordinierte und fachlich fundierte Versorgung sicherzustellen. Wenn Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall stehen, kann eine neuropsychologische Behandlung in der Regel über die Berufsgenossenschaft erfolgen. Sprechen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt darauf an – gerne unterstützen wir Sie bei den nächsten Schritten.
Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse – was ist möglich?
Auch wenn ich als klinische Neuropsychologin keine Kassenzulassung habe, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung übernimmt – dies nennt sich Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung:
- Es liegt eine medizinische Notwendigkeit für die neuropsychologische Diagnostik oder Therapie vor (z. B. nach Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Long-Covid oder bei Verdacht auf ADHS).
- Es steht keine kassenzugelassene neuropsychologische Praxis in zumutbarer Nähe oder mit zeitnah verfügbaren Terminen zur Verfügung.
- Die Krankenkasse stimmt dem Antrag vor Beginn der Behandlung schriftlich zu.
Darüber hinaus übernehmen in vielen Fällen auch Unfallversicherungen die Kosten – insbesondere bei Arbeits- oder Wegeunfällen. Auch gegnerische Haftpflichtversicherungen (z. B. nach einem Verkehrsunfall) können zur Kostenübernahme verpflichtet sein, wenn eine neuropsychologische Behandlung ärztlich empfohlen wurde.
Zudem erstatten in der Regel auch private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe für Beamte die Kosten für neuropsychologische Diagnostik und Therapie – abhängig vom individuellen Tarif. Auch Versicherte der Bundeswehr (z. B. im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung oder nach Auslandseinsätzen) können Anspruch auf Übernahme der Kosten haben.
Selbstverständlich ist auch eine Selbstzahlung möglich. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung transparent nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die voraussichtlichen Kosten und der zeitliche Umfang werden vorab mit Ihnen besprochen.
Es lohnt sich in jedem Fall, die Möglichkeiten frühzeitig zu klären und gezielt bei der jeweiligen Versicherung nachzufragen – wir unterstützen Sie gerne dabei und stellen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.