Kostenübernahme
In der neuropsychologischen Versorgung werden die Kosten für Diagnostik und Therapie häufig von verschiedenen Kostenträgern übernommen. Zu den gängigen Kostenträgern unserer Praxis zählen:
Berufsgenossenschaften (BG): Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie übernehmen die Kosten, wenn eine neuropsychologische Behandlung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Unfallversicherungen: Private Unfallversicherungen können ebenfalls für die Kosten einer neuropsychologischen Behandlung aufkommen, wenn diese im Zusammenhang mit einem Unfall notwendig wird. Klären Sie hierzu die Übernahmebedingungen direkt mit Ihrer Versicherung.
Private Krankenversicherungen: Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für neuropsychologische Leistungen ganz oder teilweise. Es ist sinnvoll, sich vorab über die Vertragsbedingungen und eine mögliche Kostenübernahme zu informieren.
Beihilfe: Beamtinnen und Beamte sowie deren Angehörige können einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Beihilfe haben. Die Leistungen der Beihilfe decken in der Regel auch neuropsychologische Diagnostik und Therapie ab. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die Beihilfestellen der jeweiligen Bundesländer.
Selbstzahler: Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung eigenständig zu tragen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn keine Kostenübernahme durch die oben genannten Träger erfolgt oder Sie unabhängig von etwaigen Genehmigungsverfahren schnell mit der Behandlung beginnen möchten.
Abrechnung mit Krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass wir nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren geltend zu machen. Dabei reichen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Auch wenn die Entscheidung über die Erstattung im Ermessen der Krankenkasse liegt, ist dieser Weg oft einen Versuch wert.
Kostenvoranschlag für Ihre individuelle Situation
Um Ihnen die Beantragung der Kostenübernahme zu erleichtern, bieten wir Ihnen gerne die Erstellung eines individuellen Kostenvoranschlags für Ihren Kostenträger an. Dieser enthält alle relevanten Informationen zu den Leistungen und Kosten, die im Rahmen der neuropsychologischen Diagnostik und Therapie anfallen.
Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme oder zur Erstellung eines Kostenvoranschlags können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung Ihrer individuellen Anliegen.