Fahreignung – darf ich fahren?

Wann ist eine neuropsychologische Untersuchung der Fahreignung erforderlich?

Die neuropsychologische Untersuchung der Fahreignung ist aus rechtlicher Sicht in verschiedenen Fällen erforderlich. Ein Schlaganfall ist ein solcher Fall. Er kann kognitive und motorische Beeinträchtigungen verursachen. Die Untersuchung stellt sicher, dass der Betroffene sicher fahren kann.

Auch bei Schädelhirnverletzungen ist die Untersuchung wichtig. Traumatische Hirnverletzungen beeinflussen das Reaktionsvermögen und die Konzentration. Eine fundierte Untersuchung  ist notwendig und stellt sicher, dass keine Gefahr im Straßenverkehr besteht.

Menschen mit Epilepsie müssen regelmäßig ihre Fahreignung überprüfen lassen. Anfallsfreie Zeiten und die Wirksamkeit der medikamentösen Behandlung sind entscheidend. Die Untersuchung gewährleistet eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Rechtliche Hintergründe zur Fahreignung

In Deutschland regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Anforderungen an die Fahreignung. Bei bestimmten Erkrankungen ist eine Begutachtung durch einen Facharzt oder Neuropsychologen vorgeschrieben. Die Straßenverkehrsbehörde kann bei Zweifeln eine Untersuchung anordnen.

Freiwillige Untersuchungen

Auch ohne behördliche Anordnung kann eine freiwillige Untersuchung sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für ältere Fahrer. Mit zunehmendem Alter lassen kognitive Fähigkeiten nach. Eine freiwillige Untersuchung hilft, die eigene Fahrkompetenz realistisch einzuschätzen.

Nach längeren Krankheitsphasen kann eine Untersuchung der Fahreignung Sicherheit geben. Sie zeigt, ob die Fahrtauglichkeit wiederhergestellt ist. Auch bei Unsicherheiten oder Sorgen kann eine Untersuchung der FahreignungKlarheit bringen. Wenn Zweifel an der eigenen Fahrkompetenz bestehen, ist eine Untersuchung hilfreich.

Unsere spezialisierten Neuropsycholog:innen stehen Ihnen zur Verfügung. Sie beurteilen Ihre Fahreignung kompetent und einfühlsam. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Informationen zu erhalten.

Kostenübernahme der neuropsychologischen Untersuchung

In der Regel müssen die Kosten vom Betroffenen selbst getragen werden, wenn die Untersuchung freiwillig erfolgt. Allerdings gibt es Ausnahmen. Private Krankenversicherungen oder Berufsgenossenschaften kommen in bestimmten Fällen für die Kosten auf, insbesondere wenn die Untersuchung nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund beruflicher Anforderungen notwendig ist. Es ist ratsam, im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenkasse oder Versicherung zu klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Unsere Praxis unterstützt Sie gerne bei der Klärung dieser Fragen.

Ihre Sicherheit im Straßenverkehr liegt uns am Herzen! Eine regelmäßige Überprüfung trägt maßgeblich dazu bei. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen.

1080 1080 Claudia

Hinterlasse eine Antwort