Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit: Warum die Neuropsychologie eine wichtige Rolle spielt

Parkinson wird häufig vor allem mit Zittern, Muskelsteifigkeit und verlangsamten Bewegungen verbunden. Die Erkrankung betrifft jedoch nicht nur die Motorik. Auch Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Planung, geistige Flexibilität, Antrieb und emotionale Belastbarkeit können beeinträchtigt sein. Diese sogenannten nichtmotorischen Symptome haben häufig erhebliche Auswirkungen auf den Alltag, die berufliche Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität der Betroffenen. Die aktuelle Entscheidung, Parkinson als Berufkrankheit, d.h. ein durch langjährige berufliche Pestizidanwendung verursachtes Parkinson-Syndrom in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen, ist daher von großer Bedeutung. Sie verbessert die sozialrechtlichen Möglichkeiten für Menschen, die insbesondere in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft oder in anderen Bereichen über viele Jahre hinweg Pestizide angewendet haben. Gleichzeitig zeigt die Diskussion, wie wichtig eine umfassende Diagnostik ist. Neben der neurologischen Untersuchung kann insbesondere die klinische Neuropsychologie dazu beitragen, die häufig weniger sichtbaren Folgen einer Parkinson-Erkrankung zu erkennen, objektiv zu erfassen und passende Behandlungs- und Unterstützungsmaßnahmen abzuleiten.

Was wurde zur Anerkennung als Berufskrankheit beschlossen?

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 die Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung beschlossen. Danach soll das Krankheitsbild

„Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“

in die deutsche Berufskrankheitenliste aufgenommen werden. Die Zustimmung des Bundesrates und das formale Inkrafttreten der Änderungsverordnung stehen zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch aus. Dennoch können entsprechende Erkrankungen bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ nach § 9 Absatz 2 SGB VII anerkannt werden. Betroffene müssen daher nicht warten, bis das gesamte Verordnungsverfahren abgeschlossen ist, sondern können sich bereits an ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte oder an den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden. Die Anerkennung bezieht sich ausdrücklich nicht auf jede Parkinson-Erkrankung. Entscheidend ist ein ausreichend belegbarer Zusammenhang mit einer langjährigen, häufigen und selbst ausgeführten beruflichen Pestizidanwendung.

Wer kann von der neuen Regelung betroffen sein?

In erster Linie kommen Menschen infrage, die beruflich über einen längeren Zeitraum Pflanzenschutzmittel oder andere Pestizide selbst vorbereitet, gemischt, in Behälter eingefüllt oder ausgebracht haben.

Dies betrifft insbesondere frühere oder aktuelle Tätigkeiten in:

  • der Landwirtschaft,
  • dem Gartenbau,
  • der Forstwirtschaft,
  • der Landschaftspflege,
  • dem Wein- und Obstbau,
  • der gewerblichen Schädlingsbekämpfung,
  • der Tierhaltung,
  • der Pflege von Gleis- oder Sportanlagen,
  • dem Pflanzenfachhandel oder
  • anderen Arbeitsbereichen mit regelmäßiger Pestizidanwendung.

Die neue Berufskrankheit ist somit nicht ausschließlich auf Landwirtinnen und Landwirte begrenzt. Auch außerhalb der klassischen Landwirtschaft können relevante berufliche Belastungen vorgelegen haben. Dabei ist wichtig, dass nicht allein der Aufenthalt in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder ein gelegentlicher Kontakt mit behandelten Pflanzen ausreicht. Im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten, bei denen Pestizide selbst angewendet wurden und sich über viele Jahre eine erhebliche Belastung ergeben konnte.

Warum können Pestizide das Parkinson-Risiko erhöhen?

Unter dem Begriff Pestizide werden verschiedene Substanzgruppen zusammengefasst. Dazu gehören unter anderem Herbizide zur Bekämpfung von Unkraut, Insektizide gegen Schädlinge und Fungizide gegen Pilzerkrankungen. Bei der beruflichen Anwendung können diese Stoffe vor allem über die Haut und die Atemwege aufgenommen werden. Eine Aufnahme über den Mund ist ebenfalls möglich, beispielsweise bei unzureichender Arbeitshygiene. In wissenschaftlichen Untersuchungen werden verschiedene Mechanismen diskutiert, über die Pestizide Nervenzellen schädigen können. Dazu zählen insbesondere oxidativer Stress, entzündliche Prozesse und Störungen der Mitochondrien. Mitochondrien sind für die Energieversorgung der Zellen von zentraler Bedeutung. Werden sie dauerhaft geschädigt, können besonders empfindliche Nervenzellen ihre Funktion verlieren und schließlich absterben. Bei Parkinson sind insbesondere dopaminproduzierende Nervenzellen in der sogenannten Substantia nigra betroffen. Dopamin ist nicht nur für die Bewegungssteuerung bedeutsam, sondern spielt auch bei Motivation, Aufmerksamkeit, Lernen, Belohnungsverarbeitung und der Steuerung zielgerichteten Verhaltens eine wichtige Rolle. Die wissenschaftliche Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten berücksichtigt eine Vielzahl epidemiologischer und experimenteller Studien. Insgesamt zeigen die ausgewerteten Daten einen Zusammenhang zwischen einer intensiven und langjährigen beruflichen Pestizidexposition und einem erhöhten Risiko für die Entwicklung einer Parkinson-Erkrankung. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Parkinson meist nicht durch einen einzigen Faktor entsteht. Vielmehr wirken wahrscheinlich genetische Veranlagung, Alterungsprozesse und verschiedene Umweltfaktoren zusammen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Anerkennung erfüllt sein?

Für die Anerkennung reicht die Diagnose einer Parkinson-Erkrankung allein nicht aus. Zusätzlich muss die berufliche Belastung nachvollziehbar rekonstruiert werden. Nach der wissenschaftlichen Empfehlung werden sogenannte Anwendungstage betrachtet. Dazu können unter anderem folgende Tätigkeiten zählen:

  • das Mischen oder Ansetzen einer Pestizidlösung,
  • das Befüllen von Spritz- oder anderen Anwendungsgeräten,
  • das eigentliche Ausbringen,
  • Reinigungsarbeiten an den Geräten und
  • weitere Tätigkeiten mit unmittelbarer Exposition.

Die Anwendungstage werden über das gesamte Berufsleben hinweg zusammengerechnet. Damit sollen sowohl die Dauer als auch die Häufigkeit der Anwendung berücksichtigt werden. Auch die verwendeten Substanzgruppen, die Art der Ausbringung, mögliche Schutzmaßnahmen und die damaligen Arbeitsbedingungen können für die Beurteilung eine Rolle spielen. Gerade bei lange zurückliegenden Tätigkeiten ist die Rekonstruktion häufig schwierig. Produktnamen sind möglicherweise nicht mehr bekannt, Unterlagen fehlen oder Betriebe bestehen nicht mehr. Betroffene sollten dennoch möglichst frühzeitig zusammentragen, in welchen Jahren sie welche Tätigkeiten ausgeübt haben, wie häufig Mittel eingesetzt wurden und ob sie diese selbst angemischt oder ausgebracht haben. Hilfreich können beispielsweise alte Arbeitsverträge, Lohnunterlagen, Tätigkeitsbeschreibungen, Sachkundenachweise, betriebliche Aufzeichnungen, frühere Kolleginnen und Kollegen oder Familienangehörige sein, die die damaligen Arbeitsbedingungen kennen.

Parkinson betrifft mehr als die Bewegung

Das klinische Bild eines Parkinson-Syndroms ist durch eine Bewegungsverlangsamung beziehungsweise Bewegungsarmut gekennzeichnet. Hinzukommen können Muskelsteifigkeit, Ruhezittern und eine eingeschränkte Haltungskontrolle. Daneben treten jedoch häufig nichtmotorische Beschwerden auf. Zu ihnen gehören unter anderem:

  • Schlafstörungen,
  • depressive Symptome,
  • Antriebsveränderungen,
  • Ängste,
  • Erschöpfung,
  • Geruchsstörungen,
  • Schmerzen,
  • autonome Beschwerden und
  • kognitive Veränderungen.

Gerade kognitive Beschwerden werden im Alltag leicht übersehen. Ein Mensch kann im Gespräch freundlich, orientiert und sprachlich unauffällig wirken und dennoch Schwierigkeiten haben, komplexe Aufgaben zu planen, mehrere Informationen gleichzeitig zu verarbeiten oder unter Zeitdruck angemessen zu reagieren. Die wissenschaftliche Empfehlung zur neuen Berufskrankheit weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Parkinson-Syndrom auch psychische und kognitive Symptome auftreten können. Beschrieben werden insbesondere frontale Funktionsstörungen und in fortgeschrittenen Stadien mögliche demenzielle Entwicklungen.

Welche kognitiven Veränderungen können bei Parkinson auftreten?

Die kognitiven Veränderungen bei Parkinson sind sehr unterschiedlich. Nicht alle Betroffenen entwickeln relevante Beeinträchtigungen, und Art sowie Ausmaß können sich im Krankheitsverlauf verändern. Häufig betroffen sind die Aufmerksamkeits- und Exekutivfunktionen. Exekutive Funktionen ermöglichen es uns, unser Verhalten zielgerichtet zu steuern. Sie werden benötigt, wenn eine Situation neu, komplex oder nicht durch Routine zu bewältigen ist.

Mögliche Schwierigkeiten sind beispielsweise:

  • verlangsamtes Denken und Verarbeiten von Informationen,
  • Probleme beim Wechsel zwischen verschiedenen Aufgaben,
  • Schwierigkeiten bei der Planung mehrschrittiger Tätigkeiten,
  • eine verminderte geistige Flexibilität,
  • Probleme beim gleichzeitigen Beachten mehrerer Informationen,
  • eine erhöhte Ablenkbarkeit,
  • Schwierigkeiten beim eigenständigen Beginnen einer Aufgabe,
  • eine verminderte Fehlerkontrolle oder
  • eine rasche mentale Überforderung.

Auch das Gedächtnis kann betroffen sein. Dabei liegt nicht immer eine klassische Speicherstörung vor. Häufig fällt es Betroffenen vor allem schwer, Informationen selbstständig und ohne Hilfen abzurufen. Hinweise, Kategorien oder ein Wiedererkennen können die Gedächtnisleistung dann deutlich verbessern. Darüber hinaus können visuell-räumliche Leistungen beeinträchtigt sein. Dies kann beispielsweise bei der Orientierung, beim Einschätzen räumlicher Beziehungen oder beim sicheren Führen eines Fahrzeugs relevant werden. Aktuelle wissenschaftliche Übersichtsarbeiten betonen, dass kognitive Beeinträchtigungen zu den wesentlichen nichtmotorischen Komplikationen der Parkinson-Erkrankung gehören. Für eine zuverlässige Erfassung leichter kognitiver Beeinträchtigungen oder einer Parkinson-Demenz ist häufig eine ausführliche neuropsychologische Untersuchung erforderlich.

Warum reichen kurze Screeningtests nicht immer aus?

Kurze Untersuchungsverfahren wie der Mini-Mental-Status-Test oder der Montreal Cognitive Assessment können erste Hinweise auf kognitive Veränderungen geben. Sie ersetzen jedoch keine ausführliche neuropsychologische Diagnostik. Gerade die für Parkinson typischen Schwierigkeiten in den Bereichen Verarbeitungsgeschwindigkeit, geteilte Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis, Planung und kognitive Flexibilität können in einem kurzen Screening unentdeckt bleiben. Betroffene können in einer überschaubaren Testsituation ein insgesamt unauffälliges Ergebnis erzielen, obwohl sie im komplexen Berufs- oder Familienalltag deutlich beeinträchtigt sind.

Die Bedeutung der neuropsychologischen Diagnostik

Eine neuropsychologische Untersuchung dient nicht lediglich dazu festzustellen, ob eine Demenz vorliegt. Sie kann bereits wesentlich früher eingesetzt werden und ein differenziertes Profil von Stärken und Schwächen erstellen. Untersucht werden können u.a.:

  • Aufmerksamkeit und Konzentration,
  • Verarbeitungsgeschwindigkeit,
  • Lern- und Gedächtnisleistungen,
  • Arbeitsgedächtnis,
  • Planung und Problemlösen,
  • kognitive Flexibilität,
  • visuell-räumliche Leistungen,
  • Sprache,
  • Reaktionskontrolle und
  • Belastbarkeit im Untersuchungsverlauf.

Zusätzlich werden die Auswirkungen von Schlafstörungen, Depression, Ängsten, Fatigue, Schmerzen und Medikamenten berücksichtigt. Diese Faktoren können die kognitive Leistungsfähigkeit beeinflussen und müssen bei der Interpretation der Testergebnisse einbezogen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, subjektive Beschwerden zu objektivieren. Dies ist besonders wichtig, wenn Betroffene berichten, dass sie „nicht mehr so belastbar“, „langsamer im Kopf“ oder bei mehreren gleichzeitigen Anforderungen schnell überfordert seien, ohne ihre Schwierigkeiten genauer beschreiben zu können. Gleichzeitig kann die Untersuchung zeigen, welche Fähigkeiten erhalten sind. Dies ist für die Beratung und Behandlung mindestens ebenso wichtig wie die Feststellung von Defiziten.

Neuropsychologie im Berufskrankheitenverfahren

Bei der Frage, ob ein Parkinson-Syndrom als Berufskrankheit anerkannt werden kann, stehen zunächst die neurologische Diagnose und die berufliche Pestizidexposition im Mittelpunkt. Eine neuropsychologische Untersuchung kann die Verursachung durch Pestizide allein nicht beweisen. Sie kann jedoch einen wichtigen Beitrag zur Einschätzung der Krankheitsfolgen leisten. Das gilt insbesondere dann, wenn Fragen zur beruflichen Leistungsfähigkeit, zur Teilhabe, zu notwendigen Arbeitsplatzanpassungen oder zum Umfang bestehender Einschränkungen beantwortet werden müssen. Eine differenzierte neuropsychologische Diagnostik kann beispielsweise klären:

  • ob relevante kognitive Funktionsstörungen vorliegen,
  • welche Funktionsbereiche betroffen sind,
  • wie ausgeprägt die Beeinträchtigungen sind,
  • ob die Beschwerden mit dem Alltagserleben übereinstimmen,
  • welche beruflichen Anforderungen möglicherweise nicht mehr sicher bewältigt werden können,
  • ob kompensatorische Strategien möglich sind und
  • welcher Behandlungs- oder Unterstützungsbedarf besteht.

Bei der sozialmedizinischen Beurteilung darf nicht allein auf die sichtbaren motorischen Symptome geschaut werden. Eine Person kann körperlich noch vergleichsweise mobil sein, aber aufgrund einer ausgeprägten Verlangsamung, reduzierten Aufmerksamkeitssteuerung oder eingeschränkten Handlungsplanung im Beruf erheblich beeinträchtigt sein. Dies kann insbesondere bei Tätigkeiten mit Zeitdruck, komplexen Maschinen, Fahrzeugen, wechselnden Arbeitsabläufen, hoher Verantwortung oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen von Bedeutung sein.

Ein Beispiel aus der neuropsychologischen Praxis

Ein ehemaliger Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebs berichtet, dass bei ihm vor einigen Jahren eine Parkinson-Erkrankung diagnostiziert worden sei. Über mehrere Jahrzehnte habe er Pflanzenschutzmittel vorbereitet und mit verschiedenen Spritzgeräten ausgebracht. Die Namen der einzelnen Mittel kenne er heute nur noch teilweise. Motorisch komme er nach eigener Einschätzung im Alltag noch relativ gut zurecht. Seine Ehefrau beobachte jedoch, dass er deutlich länger brauche, um Entscheidungen zu treffen. Bei mehreren gleichzeitigen Aufgaben verliere er schnell den Überblick. Er beginne beispielsweise, Unterlagen für einen Termin zusammenzustellen, unterbreche die Tätigkeit durch einen Telefonanruf und wisse anschließend nicht mehr, an welcher Stelle er weitermachen wollte. In einem kurzen kognitiven Screening zeigen sich zunächst keine schwerwiegenden Auffälligkeiten. In der ausführlichen neuropsychologischen Untersuchung werden jedoch eine deutlich verlangsamte Informationsverarbeitung, Schwierigkeiten bei der geteilten Aufmerksamkeit und Einschränkungen der kognitiven Flexibilität erkennbar. Gedächtnisinhalte kann er mit Hinweisen besser abrufen als ohne Unterstützung. Die Befunde helfen, seine Alltagsschwierigkeiten genauer zu verstehen. Gemeinsam werden Strategien erarbeitet: Aufgaben werden in einzelne Schritte gegliedert, Unterbrechungen reduziert, feste Ablageorte eingerichtet und wichtige Informationen schriftlich festgehalten. Gleichzeitig wird deutlich, dass Tätigkeiten unter hohem Zeitdruck und mit mehreren parallelen Anforderungen nicht mehr zuverlässig bewältigt werden können.

Neuropsychologische Behandlung und Beratung bei Parkinson

Neuropsychologische Behandlung kann eine Parkinson-Erkrankung nicht heilen. Sie kann Betroffene jedoch dabei unterstützen, mit kognitiven Veränderungen besser umzugehen, vorhandene Fähigkeiten gezielt zu nutzen und Überforderung zu vermeiden. Mögliche Inhalte sind:

  • der Aufbau einer verlässlichen Tagesstruktur,
  • das Zerlegen komplexer Aufgaben in überschaubare Schritte,
  • Strategien zur Verbesserung von Planung und Aufgabenbeginn,
  • externe Gedächtnishilfen,
  • der Einsatz von Kalendern, Checklisten und Erinnerungsfunktionen,
  • eine möglichst reizarme Gestaltung wichtiger Tätigkeiten,
  • der bewusste Umgang mit Doppelaufgaben,
  • die Planung regelmäßiger Erholungszeiten,
  • der Umgang mit verlangsamter Informationsverarbeitung und
  • die Beratung von Angehörigen.

Auch emotionale Reaktionen auf die Erkrankung sollten berücksichtigt werden. Die Diagnose Parkinson kann Ängste, depressive Symptome und Zukunftssorgen auslösen. Gleichzeitig können krankheitsbedingte Veränderungen von Antrieb und Motivation von außen fälschlicherweise als Desinteresse oder mangelnde Mitarbeit wahrgenommen werden. Eine neuropsychologische Behandlung kann deshalb auch Psychoedukation, Krankheitsverarbeitung, Stressmanagement und die Einbeziehung naher Bezugspersonen umfassen.

Literatur und weiterführende Quellen

Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2025). Wissenschaftliche Empfehlung für die Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“. Änderungsfassung vom 16. September 2025, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 28. November 2025.

Bezdicek, O. et al. (2025). Neuropsychological tests of memory, visuospatial and language function in Parkinson’s disease: An evaluation by the International Parkinson and Movement Disorder Society Clinical Outcome Assessment Scientific Evaluation Committee. Movement Disorders. doi:10.1002/mds.30166.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (2026). Neue Berufskrankheit „Parkinson durch Pestizide“ beschlossen. Mitteilung vom 27. Mai 2026.

Hoogland, J. et al. (2025). Attention, working memory and executive function in Parkinson’s disease: Recommendations for clinical outcome assessments. Movement Disorders. doi:10.1002/mds.30293.

McKinlay, A. et al. (2024). Neurocognitive impairment and social cognition in Parkinson’s disease: A review. Neurology International, 16(2), 504–526.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Ob die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt sind, wird im Einzelfall durch den zuständigen Unfallversicherungsträger geprüft.

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